UNTERNEHMENSKENNZEICHEN KÖNNEN ÜBER EINGETRAGENE MARKEN GESCHÜTZT WERDEN:
MARKEN:
Sie sind Kennzeichen zur Unterscheidung von Produkten oder Dienstleistungen Ihres Unternehmens gegenüber anderen. Marken können insbesondere durch Wörter (Wortmarken) oder Bilder (Bildmarken, Logos) oder durch eine Kombination von Wort- und Bildanteilen gebildet werden.
Die mit der Marke zu schützenden Waren oder Dienstleistungen sind in ein System aus Klassen eingeteilt. Je nach Ihrer Anforderung können einzelne oder mehrere Klassen für den Schutz beansprucht werden.
Die Laufzeit einer Marke beträgt zunächst 10 Jahre ab dem Anmeldetag. Sie kann bei fortdauernder Benutzung beliebig oft verlängert werden.
Für Marken gibt es die Möglichkeit eines nationalen Schutzes (zum Beispiel in Deutschland) oder
einer Gemeinschaftsmarke für das Gebiet der Europäischen Gemeinschaft mit einer einzigen Anmeldung für den gesamten Rechtsraum oder
einer internationalen (IR-) Markenanmeldung, bei der die Länder, auf die der Schutz erstreckt werden soll, nahezu beliebig gewählt werden können.
Auch wenn bei Marken die Neuheit des jeweiligen Zeichens am Anmeldetag nicht zwingend gefordert ist, empfiehlt sich zur eigenen Absicherung eine frühzeitige Anmeldung der jeweiligen Marke, möglichst vor Benutzungsaufnahme.