DER NUTZEN VON SCHUTZRECHTEN: 

 

Der Schutz Ihrer Innovation vor Nachahmung entsteht außer beim Urheberrecht nicht von alleine, sondern erfordert ein amtliches Erteilungsverfahren. Es ist also für Ihren Schutz unerlässlich, selbst und frühzeitig die Initiative zu ergreifen.

In der Regel ist diese Initiative mit Kostenaufwand verbunden, so dass sich die Frage nach dem Nutzen stellt.

 

  • Unmittelbar sichtbar ist der Nutzen bei Erhalt von Lizenzzahlungen für die Nutzung Ihrer Schutzrechte durch Dritte.
  • Ein wesentlicher Nutzen besteht darin, durch Ihr Schutzrecht einen Dritten an der Nachahmung zu hindern und damit Ihre Produkt über lange Zeit freizuhalten von einem unmittelbar konkurrierenden Produkt. In der Praxis werden Sie von dieser blockierenden Wirkung Ihres Schutzrechts häufig nichts direkt erfahren, sondern lediglich anhand des Ausbleibens von Nachahmungen den Erfolg erahnen können. Der daraus für Sie resultierende Vorteil kann wirtschaftlich von essentieller Bedeutung für Sie sein.
  • Ein weiterer Gewinn für Sie liegt in der Sichtbarmachung der Verbriefung Ihrer Innovationen für andere, wodurch ein erheblicher Werbeeffekt für Ihr Unternehmen entsteht. Dies vermittelt Ihre Kompetenz und Fähigkeiten.
  • Weiter ist es sehr bedeutsam, in Fällen, in denen Sie von anderen wegen Schutzrechtsverletzung in Anspruch genommen werden, selbst auf ein Portfolio von eigenen eingetragenen Rechten zurückgreifen zu können, die auch für andere interessant sein können, so dass sich derartige Konflikte in gegenseitiger Lizenzierung (sog. Cross-licensing) auflösen können.
  • Zudem verhindert eine rechtzeitige Schutzrechtsanmeldung den für Sie schlimmsten Fall, nämlich dass Ihre Innovation anderen bekannt wird und diese unberechtigt selbst eine eigene Schutzrechtsanmeldung vornehmen und daraus sogar Ihnen selbst die Nutzung untersagen, was die völlige Aufgabe Ihres Geschäftsmodells bedeuten kann.