FORM UND OPTISCHE GESTALTUNG VON PRODUKTEN KÖNNEN ÜBER EINGETRAGENE DESIGNS GESCHÜTZT WERDEN:
DESIGNS (GESCHMACKSMUSTER):
Sie schützen optische Gestaltungen, sowohl Formen als auch Farben, und sind damit ein wesentlicher Bestandteil eines erfolgreichen Produkt-schutzes, insbesondere unter dem Aspekt, dass heutzutage erfolgreiche Produkte sich ganz wesentlichen über ihre ästhetische Wirkung verkaufen lassen.
Die Laufzeit eines eingetragenen Designs beträgt zunächst fünf Jahre; sie kann bis auf maximal fünfundzwanzig Jahre verlängert werden.
Für Designs gibt es die Möglichkeit eines nationalen Schutzes (zum Beispiel in Deutschland) oder
eines EU-Designs für das gesamte Gebiet der Europäischen Union mit einer einzigen Anmeldung für den gesamten Rechtsraum oder
ausländischer Designschutzrechte in nahezu jedem beliebigen Land.