FORM UND OPTISCHE GESTALTUNG VON PRODUKTEN KÖNNEN ÜBER EINGETRAGENE DESIGNS GESCHÜTZT WERDEN:

 

 

DESIGNS (GESCHMACKSMUSTER):

Sie schützen optische Gestaltungen, sowohl Formen als auch Farben, und sind damit ein wesentlicher Bestandteil eines erfolgreichen Produkt-schutzes, insbesondere unter dem Aspekt, dass heutzutage erfolgreiche Produkte sich ganz wesentlichen über ihre ästhetische Wirkung verkaufen lassen.

 

Die Laufzeit eines eingetragenen Designs beträgt zunächst fünf Jahre; sie kann bis auf maximal fünfundzwanzig Jahre verlängert werden.

 

Für Designs gibt es die Möglichkeit eines nationalen Schutzes (zum Beispiel in Deutschland) oder

eines EU-Designs für das gesamte Gebiet der Europäischen Union mit einer einzigen Anmeldung für den gesamten Rechtsraum oder

ausländischer Designschutzrechte in nahezu jedem beliebigen Land.