Wir unterstützen Sie in allen Vorhaben zum Schutz Ihrer Innovationen:
bei der Erlangung von Schutzrechten, bei deren Verwaltung über die Laufzeit und bei der Durchsetzung Ihrer Interessen gegenüber Dritten oder der Verteidigung Ihrer Schutz-rechte gegenüber Angriffen Dritter:
ERLANGUNG:
Die Schutzrechte auf geistiges Eigentum, PATENTE und GEBRAUCHSMUSTER, MARKEN und eingetragene DESIGNS, erfordern zu Ihrer Erlangung amtliche Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt oder vor anderen, ausländischen oder übernationalen Ämtern, zum Beispiel dem Europäischen Patentamt in München, dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt in Alicante, Spanien, oder der Weltorganisation für geistiges Eigentum in Genf, Schweiz.
NATIONAL/INTERNATIONAL:
Gegenüber all diesen Institutionen ist unsere Kanzlei direkt vertretungs-berechtigt. Über ein Netzwerk von ausländischen Kollegen ist Ihre Vertretung in jedwedem Land möglich.
RECHERCHEN:
Es versteht sich, dass zur Absicherung der Schutzrechtsanmeldung Vorabrecherchen oder zur Absicherung einer eigenen Benutzung die Überprüfung des Schutzrechtsportfolios eines Dritten jeweils angepasst an die Interessen im Einzelfall in verschiedensten Umfängen und in verschiedensten Ländern möglich sind.
Weiter ist es möglich, Schutzrechte anderer fortlaufend oder periodisch auf mögliche Kollisionen mit eigenen Schutzrechten oder eigenen Benutzungshandlungen oder -vorhaben zu überwachen.
VERWALTUNG:
Für Patentanmeldungen und Patente sind in den meisten Ländern jährliche amtliche Aufrechterhaltungsgebühren zu zahlen, für Gebrauchsmuster sind Aufrechterhaltungsgebühren in unterschiedlichen Intervallen üblich, für eingetragene Designs alle fünf Jahre und für Marken alle zehn Jahre. Zudem sind Inhaberwechsel, Adressänderungen, dingliche Belastungen der Schutzrechte dem jeweiligen Amt anzuzeigen.
Alle diese Aufgaben übernehmen wir für Sie inkl. der Korrespondenz mit möglichen ausländischen Vertretern oder Ämtern. Dabei werden Sie vor einem für Sie relevanten Ereignis stets rechtzeitig informiert.
DURCHSETZUNG GEGENÜBER DRITTEN:
Im Konfliktfall einer Verletzung Ihres Schutzrechts durch Nachahmung stehen wir sowohl im außergerichtlichen Einigungsverfahren als auch in der gerichtlichen Durchsetzung vor zuständigen Landgerichten.
Ebenso unterstützen wir Sie bei Verfahren gegen Schutzrechte Dritter (Einsprüche, Widersprüche, Nichtigkeits- oder Löschungsverfahren), um solche Schutzrechte Dritter, die nicht hätten erteilt werden dürfen, während ihrer Laufzeit aus dem jeweiligen Register löschen zu lassen oder in ihrem Schutzumfang einzuschränken.
Umgekehrt verteidigen wir Sie, wenn eines Ihrer Schutzrechte von Dritten angegriffen wird oder Sie wegen Verletzung des Schutzrechts eines anderen angemahnt oder verklagt wurden.