WIR UNTERSTÜTZEN SIE BEI AUSEINANDER-SETZUNGEN UND EINIGUNGEN:

 

Wo immer ein Konflikt um Erfindungen, Marken, Designs und zugehörige Rechte auftaucht, ist eine Einigung, wenn möglich, stets einer gerichtlichen Auseinandersetzung vorzuziehen.

 

Die dabei nötigen Verträge, zum Beispiel Kaufverträge, exklusive oder einfache Lizenzverträge, Abtretungserklärungen, Umschreibungen, Ab-grenzungs- und Vorrechtsvereinbarungen, Freigaben oder Inanspruch-nahmeerklärungen ... erstellen wir gerne für Sie.

 

Besondere Gründlichkeit und Detailgenauigkeit zeichnen unsere Verträge aus, damit auch nach Jahren noch genau klar ist, was vereinbart wurde - ohne dass die Erinnerung damals beteiligter Personen bemüht werden muss.

 

Und wenn eine vertragliche Einigung nicht zustande kommt, sind wir selbstverständlich auch vor Gericht an Ihrer Seite, eventuell begleitet von einem im Gewerblichen Rechtsschutz spezialisierten Rechtsanwalt.