WIR ERARBEITEN DEN SCHUTZ IHRER ERFINDUNG:

 

Die Ausarbeitung von Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldungen ist wohl die Königsdisziplin beim Schutz von Innovationen.

 

Die Formulierung Ihrer Monopolrechte stellt höchste Anforderungen an ein konzentriertes Verstehen der Erfindung und ihres Umfelds sowie an die Umsetzung in eine rechtliche Formulierung, die Ihnen einen maximal möglichen Schutzumfang sichert. Ein Merkmal zuviel im Schutzanspruch kann dabei bereits dem Wettbewerber eine Umgehung Ihres Schutzrechts ermöglichen.  

 

Die Ausarbeitung erfolgt daher in enger Abstimmung mit Ihnen; der Entwurf wird mit Ihnen zugesandt und erst dann amtlich eingereicht, wenn auch wirklich alle relevanten Aspekte gewürdigt sind.

 

Es versteht sich, dass auch besondere Eilbedürftigkeiten bei der Schutzrechtsausarbeitung (zum Beispiel Messeauftritte, eigene Vorträge oder sonstige Veröffentlichungen) berücksichtigt werden können, um eine rechtzeitige amtliche Einreichung zu erreichen, bei der die Neuheit des Gegenstandes nicht durch eine Veröffentlichung geschädigt wäre.

 

 

Auch nach einer Schutzrechtserteilung führen wir in der Regel die Aufrechterhaltung Ihres Schutzrechts gegenüber dem zuständigen Amt durch - inklusive rechtzeitige Erinnerung an fällige Maßnahmen zur weiteren Aufrechterhaltung des Schutzrechts und der Möglichkeit, dieses evtl. auch selektiv in einzelnen Ländern fallen zu lassen oder zu verlängern.